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In wenigen Tagen tritt das Postmodernisierungsgesetz in Kraft. Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Weg freigemacht für eine verpflichtende Paketzustellung in Paketfachanlagen und Boxen, die nicht nur vom einem Paketdienst bedient werden. So können Empfänger nun sicher und komfortabel Sendungen aller Paketdienste direkt am Wohn- oder Arbeitsort empfangen und müssen nicht mehr an verschiedenen Orten ihre Pakete abholen, wenn sie tagsüber nicht zuhause sind. Das spart nicht nur Ressourcen bei den Paketdiensten, sondern ist auch ein Schritt zu mehr Klimaschutz auf der letzten Meile.


Das frisch verabschiedete Postmodernisierungsgesetz verpflichtet Paketdienste in „anbieterneutrale automatisierte Station zum Empfang von Paketen“ wie es im Gesetzestext heißt, zuzustellen, sofern ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten entstehen.


Bisher mussten die Paketempfänger jedem einzelnen Paketdienst eine sogenannte Ablagegenehmigung beantragen, wenn sie wollten, dass die Sendungen in eine Paketbox an ihrem Wohnort eingelegt werden. Ob die Paketdienste dies akzeptieren, konnten sie im Einzelfall entscheiden bzw. in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken.


Dies ist nun nicht mehr möglich, was den Interessen der Verbraucher entspricht und ihnen nun Rechtssicherheit gibt. Das begrüßt ProPaketBox e.V. sehr:


„Der Gesetzgeber stärkt damit die Rechte der Verbraucher“, so Jesper Okkels, Präsident von ProPaketBox e.V. „Außerdem werden damit die Emissionen auf der letzten Meile der Paketzustellung deutlich reduziert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.“

Wenn Paketzusteller die Sendungen direkt in eine Paketfachanlage vor der Haustür einliefern können, müssten sie keine Treppen mehr steigen oder bei mehreren Nachbarn klingeln. Damit lässt sich die Arbeit der Zusteller sehr vereinfachen und zugleich der Zustellprozess um ca. eine Minute pro Paket verkürzen, womit täglich 16.666 Zusteller[1] (sowie Fahrzeuge) auf unseren Straßen weniger unterwegs sein müssten. Dies könnte auch die derzeitigen Personalproblemen bei der Zustellung lindern.[2]


[1] Annahme: 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag und Einsparung von 1 min pro Paket bei der Zustellung durch direktes Einlegen in eine Paketbox

[2] KEP-Studie 2024, BPEX, S. 32f.


Kontakt

Kathrin Zabel

Geschäftsführerin ProPaketBox e.V.



ProPaketBox e.V. dankt für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) Stellung nehmen zu dürfen. Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die im Konsultationsprozess mit allen Stakeholdern vermittelten Ziele, weiterhin eine angemessene flächendeckende postalische Versorgung und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, mit dem vorliegenden Entwurf umsetzt. Mit der umfassenden Überarbeitung des bisherigen Postgesetzes, das im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstanden war, ist in mehrfacher Hinsicht eine wirkliche Modernisierung gelungen – nicht zuletzt, da der vorliegende Entwurf die Verbraucherinteressen stärkt und ihre Bedürfnisse in den Fokus stellt. Diesem Ziel dienen auch die erweiterten Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.


Die gesamt Stellungnahme von ProPaketBox e.V. finden sie im beigefügten Dokument.



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzte am 29. März 2023 den im vergangenen Jahr begonnenen Stakeholder-Dialog zur Postgesetznovelle fort.


Hierbei setzt sich ProPaketBox e.V. dafür ein, politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass sich anbieteroffene Paketboxen am Wohn- oder Arbeitsort der Empfänger etablieren können.


👇 Hier geht es zur Stellungnahme:


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